Gebührenordnung
§1 Allgemeines
(1) Diese Gebührenordnung ist Bestandteil der Satzung des LWT Track and Field e.V.
(2) Sie regelt die Mitgliedsbeiträge und Gebühren, die von den Mitgliedern zu entrichten sind.
(3) Die Beitragspflicht entsteht mit dem Beginn der Mitgliedschaft.
(4) Alle Beiträge dienen der Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins.
§2 Mitgliedsarten
(1) Der Verein unterscheidet folgende Mitgliedsarten:
- Aktive Mitglieder (Active Member) – nehmen regelmäßig am Trainings- und Wettkampfbetrieb teil.
- Passive Mitglieder (Community Member) – unterstützen den Verein ohne aktive Teilnahme am Sportbetrieb.
- Ehrenmitglieder (Legacy Member) – sind beitragsfrei; sie werden vom Verein ernannt.
§3 Beiträge und Gebühren
(1) Jahresbeiträge und Anmeldegebühr
Mitgliedschaft | Jahresbeitrag (ab) | Anmeldegebühr (einmalig) |
---|---|---|
Aktive Mitglieder | 60,00 € | 20,00 € |
Passive Mitglieder | 50,00 € | 20,00 € |
Ehrenmitglieder | 0,00 € | 0,00 € |
(2) Freiwillige Beitragserhöhung
Die genannten Jahresbeiträge sind Mindestbeiträge. Mitglieder können ihren Beitrag freiwillig über den Mindestbetrag hinaus erhöhen, um den Verein zusätzlich zu unterstützen („Ab-Mitgliedschaft“).
(3) Zahlungsweise und Fälligkeit
a) Beiträge können jährlich oder monatlich gezahlt werden.
b) Bei monatlicher Zahlung wird 1/12 des gewählten Jahresbeitrags monatlich abgebucht.
c) Die Fälligkeit richtet sich nach dem Tag des Vertragsschlusses und wird über Stripe automatisiert abgewickelt.
d) Die Anmeldegebühr wird bei Eintritt sofort fällig (ebenfalls über Stripe).
§4 Mitgliedschaft, Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft gilt jeweils für das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
(2) Auch bei Eintritt während des laufenden Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
(3) Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens drei Monate vor Jahresende (bis zum 30. September) schriftlich beim Vorstand eingehen.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
§5 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.01.2023 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.